FN-geprüfter Pferdepfleger

Zulassungsvoraussetzungen

Der Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungslehrgang und zur Prüfung ist vom Bewerber an die FN zu richten. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
  • Pferdeführerschein Umgang oder RA 7 und 6
  • Nachweis eines absolvierten Erste-Hilfe-Kurses (16 LE)
  • Teilnahme an nachfolgendem 2-wöchigen Vorbereitungslehrgang mit abschließender Prüfung
  • Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die FN.

Lehrgangsinhalte/Prüfungsanforderungen

Die Prüfung findet in folgenden Teilprüfungen statt:

  • Pflege/Fütterung des Pferdes (eine Note): allgemeine und besondere Pflegearbeiten, Anlegen von Beinschutz einschließlich Bandagieren, Frisieren, allgemeine und besondere Fütterung, Kenntnisse des Verhaltens und der Lebensweise des Pferdes sowie seiner Ansprüche an die Umwelt, der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, Verladen und Transportieren von Pferden, Kenntnisse der einschlägigen Abschnitte der Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 4: Haltung, Fütterung, Gesundheit und Zucht
  • Stallarbeiten, -hygiene, -einrichtung (eine Note): Sauberkeit, Entmistung, Einstreu, Lüftung, Desinfektion, Fütterung und Futterlagerung, Anlage von Ställen, Boxen etc., Instandhaltungs-, Reparaturarbeiten, Anlage und Einrichtung von Futter- und Sattelkammer, Instandhaltung und Pflege von Reitbahn, Reitplatz und Hindernismaterial, Kenntnisse der einschlägigen Abschnitte der Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 4: Haltung, Fütterung, Gesundheit und Zucht
  • Sattelzeugpflege, Sattelung und Zäumung (eine Note): allgemeine und besondere Wartungsarbeiten an Sattelzeug, Zaumzeug und Geschirr, Turniervorbereitungen, Zusammensetzen, Verpassen und Anlegen von Trensen, Kandaren und Sätteln, Kenntnisse der einschlägigen Abschnitte der Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 1: Grundausbildung für Reiter und Pferd
  • Longieren (eine Note): Longieren gemäß FN-Merkblatt und Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 6: Longieren. Auf Verlangen der Richter kann ein Pferdewechsel vorgenommen werden. Beurteilt weren die Einwirkung auf das Pferd und der Gehorsam des Pferdes, außerdem Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche), Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel, Sicherheit beim Handwechsel, Anwendung der Ausbildungsskala auf das Longieren, Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere Arbeit
  • Veterinärkunde (eine Note): Exterieurkenntnisse, Beurteilung des Gesundheitszustandes, Erkennen von Krankheitssymptomen, Krankheiten und die Maßnahmen der Erstversorgung bis zum Eintreffen des Tierarztes, Anlegen von Verbänden, Kenntnisse der einschlägigen Abschnitte der Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 4: Haltung, Fütterung, Gesundheit und Zucht
  • Beschlagslehre (eine Note): Aufbau des Hufes, Beinstellungen, Beurteilung des Hufes und seines Beschlagzustandes,
  • Maßnahmen der Erstversorgung am Huf/Hufeisen, Vorbereitung des Schmiedeplatzes, Assistenz bei Hufpflege-/Schmiedearbeiten, Kenntnisse der einschlägigen Abschnitte der Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 4: Haltung, Fütterung, Gesundheit und Zucht
  • Tätigkeitsbezogenes Basiswissen (eine Note): Kenntnisse über Arbeitsrecht, Versicherungswesen, Unfallverhütung, Ethische Grundsätze, grundlegendes Basiswissen zur Organisation des Pferdesports

Der Kurs findet in Theorie- und Praxiseinheiten auf Gut Drebsdorf statt, mit abschließender Prüfung vor dem Gremium der FN statt.

Übernachtungen in Einzel- oder Doppelzimmern direkt vor Ort möglich.

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