Vertragsbedingungen

Veranstalter

Der Veranstalter der angebotenen Aufenthalte und Reisen ist die A. Schatz und Partner GbR, Gut Drebsdorf, Das Rechtsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Kunden, im folgenden auch Teilnehmer genannt, regelt sich nach den §§ 661 a-k BGB und den folgenden Vertrags- und Teilnahmebedingungen. Jeder Teilnehmer erkennt mit der Anmeldung, für sich und für die von ihm angemeldeten Teilnehmer bzw. Personen diese Bedingungen, Preisliste und sonstige Vereinbarungen als verbindlich an.

Anmeldung

Die Anmeldung muß in Schriftform erfolgen, bei Jugendlichen (unter 18 Jahren) muß zusätzlich eine schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters mit der Anmeldung vorgelegt werden. Mit seiner Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an, wobei er sein Angebot unwiderruflich bis zur endgültigen Zu-/Absage des Veranstalters aufrecht erhält.

Anzahlung - Restzahlung

Mit der Anmeldung ist die vertraglich vereinbarte Anzahlung des Reisepreises per Überweisung fällig.

Überweisen Sie bitte Sparkasse Mansfeld-Südharz.

IBAN: DE44 8005 5008 0390 4035 47     

BIC: NOLADE21EIL

Die Restzahlung ist in bar (keine Kartenzahlung) vor Ort zu leisten.

Anmeldebestätigung

Der Vertrag kommt durch die Anmeldebestätigung des Veranstalters zustande. Er behält sich Änderungen oder Korrekturen bis zum Reisebeginn vor, soweit sie zurückzuführen sind auf Rechen-, Schreib- und Druckfehler.

Leistungen

Für Umfang und Art der im Rahmen des Vertrages vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben des Reitsportzentrum Gut Drebsdorf, die für den angegebenen Zeitraum Gültigkeit besitzt. Der Teilnehmer erklärt mindestens ein Exemplar der

Reisebeschreibung, den Preisen und den sonstigen Vereinbarungen erhalten zu haben.

Ferienwohnungen

Bei der Schlüsselübergabe kontrollieren wir mit Ihnen das Inventar. Am Ende Ihres Aufenthaltes werden zerbrochene, beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände sowie die Kosten für eventuell durch Sie notwendig gewordene Reparaturen in der Wohnung und die Neubeschaffung der Gegenstände in Rechnung gesetzt.

Anreise und Abreise

Erfolgt die Anreise vor 14.00 Uhr und die Abreise nach 10.00 Uhr, so wird der jeweilige Tag voll berechnet. Ansonsten zählen An- und Abreisetag als ein Buchungstag.

Zusatzbedingungen für Reiter

Der Reithelm ist bei uns Pflicht, Reithelme können bei uns ausgeliehen werden.

Bitte informieren Sie uns, wenn Sie ein gewichtstragendes Schulpferd benötigen, da diese nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen.

Änderungen

Kann die Veranstaltung infolge eines Umstandes nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, der erst nach Vertragsabschluß eintritt oder bekannt wird und den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (u.a. Pferdekrankheiten, höhere Gewalt) so ist dieser berechtigt, Leistungen in dem Rahmen zu ändern, wie es für den Teilnehmer objektiv zumutbar ist und den Gesamtverlauf und den Bedin-

gungen der Reise nicht nennenswert beeinträchtigen.

Rücktritt des Teilnehmers

Jeder Rücktritt hat schriftlich an den Veranstalter zu erfolgen. Als Rücktritt gilt auch der Nichtantritt der Reise. Zahlungsverzug gilt nicht als Rücktritt. Der Rücktritt bzw. die Aufhebung des Vertrages kommt durch die Bestätigung des Veranstalters zustande. Die Anzahlung verfällt an den Veranstalter. Des weiteren sind bei Nichtantritt 50% des Reisepreises bei Rücktritt bis 14 Tage vor 

Reiseantritt 70% bei Rücktritt bis sieben Tage vor Reiseantritt und 100% des Reisepreises bei Nichtantritt der Reise, an den Veranstalter zu zahlen. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Veranstalter den verbindlich bestellten Ferienplatz an einen dritten wieder vergeben konnte.

Rücktritt des Veranstalters

Der Veranstalter kann vor oder nach Reisebeginn ohne

Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten

1. Wenn der Teilnehmer während des vorgesehenen Reise-

verlauf durch sein Verhalten andere gefährdet, trotz schrift-

licher Abmahnung nachhaltig stört oder sich anderweitig

vertragswidrig verhält.

2. Wenn die Durchführung der Veranstaltung durch Höhere

Gewalt oder Streik erheblich erschwert, gefährdet oder be-

einträchtigt wird und dieses bei Vertragsschluß nicht zu er-

kennen war.

Kündigt der Veranstalter nach 1., verfällt der gesamte Reise-

preis. Tritt der Veranstalter nach 2. vom Vertrag zurück, so

werden dem Teilnehmer alle eingezahlten Beträge unverzüg-

lich erstattet. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich

ausgeschlossen. Bei Kündigung durch den Veranstalter

erhält der Teilnehmer den Teil des Reisepreises zurück,

der den ersparten Aufwendungen des Veranstalters entspricht.

Haftung

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltung die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbar-

ten Leistungen entsprechend der Ortsüblichkeit. Die Haftung des Veranstalters ist auf das dreifache des Reisepreises beschränkt, sofern der Schaden des Teil-

nehmers leicht fahrlässig herbeigeführt wurde.

Versicherungen

Der Veranstalter ist gegen Haftpflichtschäden (Unfälle u.s.w.) versichert. Mündliche Nebenabsprachen werden hiermit ausgeschlossen oder bedürfen der Schriftform.

Gegen den Veranstalter wird eine persönliche Haftung ausdrücklich ausgeschlossen.

Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für Klagen ver-

einbaren beide Parteien das Amtsgericht Sangerhausen.

 

Hier finden Sie uns

Gut Drebsdorf

A. Schatz & Partner GbR

Drebsdorfer Dorfstr. 35

06536 Südharz

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter:

 

+49 34656 5600

 

für Anfragen nutzen Sie unser Kontaktfomular

wenn Sie verbindlich buchen möchten das Buchungsformular.

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